Seit 1957 die urige Eckkneipe am Fernsehturm

Miete mich!

DEINE PARTY, DEINE GÄSTE UND DEINE MUSIK: EXKLUSIV IN DER KLAUSE FEIERN

Die Klause ist ideal für 50 Gäste. Alles unter dieser Zahl verläuft sich sehr und daher wird die Klause erst ab dieser Zahl geschlossen vermietet. Mit 70 Gästen ist es top gefüllt.

Du brauchst dir über hohe Raummieten in der Klause keine Gedanken zu machen, für deine Feier nehmen wir lediglich einen Mindestumsatz zzgl. einer Aufwandspauschale.

WAS MUSST DU SONST NOCH WISSEN:

UNSERE REGELN, KEINE VERSTECKTEN KOSTEN UND „DAS KLEINGEDRUCKTE“ DEUTLICH AUFGESCHRIEBEN

  • Die Klause ist eine Kneipe und kein Club.
  • Die Musik ist auf 80db limitiert (80db ist die Lautstärke eines Rasenmähers oder Laubbläsers)
  • kein DJ, keine Livemusik, kein Tanzen: das sind behördliche Auflagen an die wir uns halten.
    Bei Zuwiderhandlung gefährdet ihr unser gutes Verhältnis zu den Behörden, was wir nicht zulassen werden. Daher behalten wir uns vor, die Veranstaltung ggf. sofort zu beenden. Eine Rückzahlung des Mindestumsatzes erfolgt dann nicht.
  • Der Gastgeber muss eine Spotify Playlist erstellen und diese öffentlich stellen, denn niemand geht hinter den Tresen, niemand außer uns bedient die Musik, das gilt auch für den Gastgeber.
  • Es gelten unsere Öffnungszeiten.
  • Um eine geschlossene Gesellschaft für alle anderen Gäste rechtzeitig kommunizieren zu können, ist eine Reservierung unter 4 Wochen vor Veranstaltung nicht möglich.
  • Die Reservierung gilt erst nach Zahlung des Mindestumsatzes und der Aufwandspauschale vor Veranstaltung.
  • Die Verantwortung dafür, dass die Gäste kommen und den vereinbarten Mindestumsatz schaffen, liegt beim Gastgeber.
    Wird der Mindestumsatz nicht erreicht, ändert es nichts an der Zahlungsvereinbarung.
  • Nach Erreichen des Mindestumsatz, werden alle weiteren Getränke laut Getränkekarte berechnet. Der Gastgeber wird vom Personal rechtzeitig über das Erreichen der Pauschale Informiert.
  • Der Mindestumsatz muss an dem gebuchten Abend aufgebraucht werden. Es ist nicht möglich, sich die Differenz bei Nichterreichen auszahlen zu lassen, sich als Warenwert „to go“ oder als Gutschein für ein anderes Mal mitgeben zu lassen.
  • Für Absagen bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung behalten wir 20% Aufwandspauschale ein. Bei Absagen eine Woche vor Veranstaltung wird eine Aufwand- und Ausfallpauschale von 40% einbehalten. Noch kurzfristigere Absagen werden mit weiteren 10% pro Tag berechnet.
  • Bei Absagen am Veranstaltungstag wird entsprechend der Gesamtbetrag einbehalten, da es durch die abgesagte und im Vorfeld für andere Gäste kommunizierte Reservierung zu einem erheblichen Umsatzverlust kommt.
  • Der Gastgeber ist unser Ansprechpartner bei Problemen und bürgt dafür das es keinen Stress gibt.
    Er haftet für offensichtliche Schäden, die seine Party zu verantworten hat.
  • Keine gewerblichen Veranstaltungen, kein Eintrittsgeld.